Marco Weiss, Verurteilung eines Unschuldigen!

 

Marco Weiss wurde vom Gericht in Antalya wegen sexuellem Missbrauch zu einer Bewährungsstrafe von über 2 Jahren verurteilt. Es bestehen keine Zweifel, dass durch dieses Urteil ein Unschuldiger verurteilt wurde.


Foto: © Sascha Weiss

Über zwei Jahre dauerte das Verfahren um eine sexuelle Affäre der damals 13 Jährigen  Charlotte aus England und dem damals 17 Jährigen Marco aus Uelzen, die je nach Lesart im gegenseitigen Einvernehmen oder auch nicht stattgefunden hat und die Marco für 247 Tage in ein türkisches Gefängnis und nicht wenige Menschen in Deutschland auf die Barrikaden brachte.

Viel aufgeklärt wurde nicht in diesen zwei Jahren, da das Gericht sich mehr vertagte als tagte, lieber weniger als zu viele Zeugen hören mochte und stattdessen auf immer neue Gutachten und Aussagen wartete, deren juristischer Wert zum Teil von vornherein zweifelhaft waren. Von den ursprünglichen Anschuldigungen insbesondere der Nebenklage ist dann auch nicht viel übrig geblieben. Wurde anfangs wegen angeblicher schwerer seelischer Schäden und Vergewaltigung mit vorliebe öffentlich gefordert, Marco für 10, 15 oder gar für immer ins Gefängnis zu stecken, so ist am Ende lediglich alleine der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren, 2 Monaten und 20 Tagen übrig geblieben. Zu Recht?

Verglichen mit den Forderungen der Klägerseite scheint Marco glimpflich davongekommen zu sein, aber hätte er überhaupt verurteilt werden dürfen? Schon Anfang Mai hat die Staatsanwaltschaft in Lüneburg die vollständige Prozessakte aus Antalya bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es für einen Missbrauch außer der Aussage von Charlotte keine Beweise gibt. Ganz im Gegenteil haben alle Zeugen nur Marcos Version des Abends unterstützt, dass es nur den Austausch von Zärtlichkeiten im gegenseitigen Einvernehmen gegeben hat. Die Aussage des Mädchens wurde dagegen als in sich nicht immer konstant kritisiert. Zwar hatte es einen verbotenen sexuellen Kontakt gegeben, aber da auch Zeugen das Mädchen für deutlich älter einschätzten, sei es sehr glaubhaft, dass Marco Charlotte für 15 hielt, ja halten musste (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C55736576_L20.pdf).

Sexueller Missbrauch ist ein Vorsatzdelikt, d.h. der Täter muss zwingend wissen, dass er ein Kind vor sich hat. Andernfalls befindet er sich in einem nicht strafbaren Verbotsirrtum. Der Grundsatz ´Unwissenheit schützt vor Strafe nicht´, gilt hier eben gerade nicht. Herr Hekim, der Frauenarzt, der Charlotte untersuchte, hielt das Mädchen zunächst für 17 und konnte gar nicht glauben, dass sie erst 13 seien sollte. Charlotte trug ein grünes Armband, das sie berechtigte Alkohol zu trinken und besuchte eine Disco, in die 13 Jährige keinen Zutritt haben. Keiner der Türsteher hielt sie je auf. Als Marco Charlotte traf, schätzte er sie selber für 16-17 ein und war völlig überrascht, als sie sich für 15 ausgab. Wie hätte er da auch nur ahnen können, dass sie sogar erst 13 ist? Da fehlte jeder Anfangsverdacht.

Für die Behörden in Lüneburg war diese Beweisführung allemal ausreichend, um auch einen sexuellen Missbrauch zu verneinen, warum nicht für das Gericht in Antalya? Es bleibt die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um zu erfahren, ob sich das Gericht mit diesem Punkt überhaupt befasst hat. Wenn nicht, öffnen sich bereits hier für die Verteidigung genügend Ansatzpunkte für eine Revision.

Wurde also ein Unschuldiger in der Türkei verurteilt? Aus deutscher Sicht muss diese Frage zwingend mit ja beantwortet werden, denn Lüneburg hat seine Entscheidung das Ermittlungsverfahren einzustellen auch nach dem Urteil noch einmal betont und aufrechterhalten. Marco gilt daher in Deutschland als unschuldig und nicht vorbestraft. Man kann auch nicht mit anderen Sitten und Gesetzen in der Türkei argumentieren, denn sexueller Missbrauch gilt hier wie dort und die Gesetzeslage ist fast identisch. Also gibt es zwei gegensätzliche Urteile aufgrund der exakt gleichen Beweislage. Ein unhaltbarer Zustand zumal die Argumentation aus Lüneburg zwingend ist.

Eine Bewährungsstrafe in der Türkei kann Marco reichlich egal sein. Es ist das Urteil, was schmerzt und wohl kein Unschuldiger ertragen kann, schon gar nicht, wenn er 247 Tage unter für uns unvorstellbaren Bedingungen in U-Haft verbringen musste. Es ist daher nur zu verständlich, wenn Marco weiter für seinen guten Ruf kämpfen möchte. Er hat ihn auch nach diesem Urteil nicht verloren. 

(Dr. Andreas van Almsick)

 

 

Ein Urteil welches nicht nachvollziehbar ist. --->

Die Beweise entlasten Marco.

>>> Aussage des Arztes,

>>> Aussage des englischen Freundes,

>>> Aussage von Hotelangestellten,

>>> Aussage von Hotelgästen